Dipl.-Kffr. Diana Apelt-Hoffmann
Geschäftsräume:
bis Juni 2019
Harmonisch Leben & Bewegen
Moltkestraße 19
12203 Berlin
ab Juli 2019
in Teltow-Fläming
Talstr. 20
14959 Trebbin
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Email: info@praentsel.de
050/201/01573
USt-IdNr.: DE286922166
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Postfach 310 929
10639 Berlin
Landkreis Teltow-Fläming
Gesundheitsamt / Medizinalaufsicht
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Grundsätzlich dienen alle Angaben auf diesen Internetseiten über meine Praxis nur zur Information. Ein Heilversprechen kann hieraus nicht abgeleitet werden. Auch die Linderung oder Besserung
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HeilpaktikerInnen üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des §18 EStG. Die Tätigkeit der HeilpraktikerInnen beruht auf einem zum bürgerlichen Recht
gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten / der Patientin. Dieser Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann daher auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch eine
so genannte schlüssige Handlung zustande kommen. Zwischen HeilpraktikerIn und PatientIn wird ein Dienstvertrag (§§611-630 BGB) geschlossen, der auf der einen Seite zur Leistung der versprochenen
Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis und auf der anderen Seite den Patienten / die Patientin zur Zahlung einer Vergütung
verpflichtet.
Nach §611 BGB ist die Vergütung der freien Vereinbarung zwischen beiden Parteien überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine bestimmte Vergütung nicht gesprochen
wurde, so gilt sie doch nach §612 BGB als vereinbart. Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§315 BGB). Dazu gilt das
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Das von den Heilpraktikerverbänden herausgegebene Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH, auch GebüH85) gibt für die meisten Positionen Anhaltswerte für die Abrechnung mit den Patienten.
Die GebüH wurde 1985, also vor nunmehr über 26 Jahren herausgegeben und ist seit dem nicht mehr aktualisiert worden. Die Folge ist, dass eine Abrechnung nach der GebüH für die HeilpraktikerInnen
schon lange nicht mehr wirtschaftlich ist. Um die erforderliche Wirtschaftlichkeit erreichen zu können, werden daher in einigen Fällen die Höchstsätze der GebüH überschritten oder analog nach der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die GOÄ wird im Gegensatz zur GebüH regelmäßig aktualisiert. Unabhängig davon ist jedoch in welchem Umfang die Krankenversicherungen letztendlich die
Behandlungskosten übernehmen.
Bei Beamten und Beamtinnen sind Behandlungskosten für HeilpraktikerInnen in der Regel beihilfefähig und werden ansonsten von privaten Krankenversicherungen übernommen, wenn der jeweils einzeln
abgeschossene Tarif dieses vorsieht. Die gesetzlichen Krankenkassen dagegen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Leistungen die HeilkpraktikerInnen erbringen. Einige Kassen bieten
jedoch Zusatzversicherungen an, in denen dann diese Leistungen enthalten sind. Die Kostenerstattung durch Versicherungen erfolgt immer unabhängig vom Behandlungsvertrag (Dienstvertrag) zwischen
mir und meinen Patienten. Die für meine Arbeit entstehenden Behandlungskosten sind somit unabhängig von einer evt. zu erwartenden Erstattung Ihrer Krankenkasse. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag
ist daher immer in voller Höhe zu zahlen und zwar unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder
private Krankenkassen.
Alle Daten, die Sie mir anvertrauen, sei es per Telefon, E-Mail, Fax oder in einem persönlichen Gespräch werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Ich gebe keine Daten oder
Informationen an Dritte weiter. Nicht mehr benötigte Daten werden umgehend gelöscht, bzw. vernichtet. Alle Daten werden entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des
Informations- und Telekommunikationsgesetzes (TDG) behandelt. Auch werden keine Daten darüber gesammelt, wie oft Sie dieses Angebot nutzen oder welche Informationen Sie am meisten
interessieren.
Auch Heilpraktikerinnen unterliegen der Schweigepflicht!
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: Frau Diana Apelt-Hoffmann
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Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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Der Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Schweigen zu bewahren, was ihm bei der Ausübung seines Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird. Der Heilpraktiker hat seine Gehilfen oder jene Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf unter seiner Aufsicht tätig sind, über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten. Der Heilpraktiker hat die Pflicht zur Verschwiegenheit auch gegenüber seinen Familienagehörigen zu beachten. Der Heilpraktiker darf ein Berufsgeheimnis nur offenbaren, wenn der Patient ihn von der Schweigepflicht entbunden hat. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mithilfe notwendig macht. Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des ersteren erfolgen. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden.